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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dua Immogroup

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote und Geschäftsbeziehungen zwischen der Dua Immogroup (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden, Investoren oder Partnern (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen

Die Dua Immogroup vermittelt und vermarktet hochwertige Immobilien- und Anlageobjekte, insbesondere Off-Market-Angebote für institutionelle und private Kapitalanleger. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.

3. Vertraulichkeit & Diskretion

Alle vom Anbieter bereitgestellten Informationen, insbesondere zu Off-Market-Immobilien, sind streng vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu nutzen.

5. Provision & Vergütung

Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung oder Transaktion wird eine Provision fällig, deren Höhe individuell vereinbart wird. Die Provisionsansprüche entstehen auch dann, wenn ein Dritter durch Weitergabe der Informationen des Kunden das Geschäft abschließt.

6. Haftung

Die Dua Immogroup übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der übermittelten Informationen. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

7. Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Dua Immogroup.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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